In Baden-Würtemberg wurde beschlossen, dass es ein Alkoholverkaufsverbot in der Nacht gibt, dass heißt von 22 – 5 Uhr darf kein Alkohol über die Ladentheke gehen.
Viele wehrten sich natürlich dagegen und so wurde auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, allerdings haben die Richter die Klage erst garnicht angenommen.
Udo Vetter vom Lawblog [www] erklärt:
Durch die angegriffene Regelung seien die Bürger auch nicht unzumutbar beeinträchtigt. Der Einschränkung der Handlungsfreiheit stünden die Schutzgüter der Gesundheit sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegenüber, denen ein hoher Stellenwert zukomme.
Vielleicht kommt der ein oder andere irgendwann darauf, dass man nicht alles und jeden Maßregeln sollte.
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Ich denke, wer einen sorgsammen Umgang mit Alkohol hat, kann diesen auch zu normalen Zeiten einkaufen oder wenn man es vergessen hat, auch einen Tag ohne Alkohol sein.
Wer jetzt bei diesem Gesetz ins schwitzen kommt, sollte sich vielleicht mal darüber Gedanken machen, welchen Stellenwert der Alkohol in seinem Leben schon hat.
@Arno:
Ich denke nicht, dass es darum geht.
Ich trinke so gut wie nie Alkohol, trotzdem möchte ich gerne selbst entscheiden, wann und wo ich diesen einkaufe.
Der Staat läuft mehr und mehr dazu über, den Bürger zu regeln und diesem mehr und mehr Freiheiten zu nehmen.
Klar, die Sicherheit erhöht sich – aber das was man auch aus der ersten Vorlesung in der Uni:
Mehr Sicherheit heißt auch immer weniger Freiheit.
Ich für meinen Teil finde diese Entwicklung erschreckend und grausam. Nicht, weil ich Alkoholiker bin, sondern weil ich an die Freiheit glaube, und daran, dass Erwachsene (!) Menschen genügend Verstand besitzen um eine Entscheidung über Alkoholkauf selbst zu fällen.
Im übrigen:
Wenn wir den Bürger vor dem Alkoholismus schützen wollen, bleibt letztlich nur eine Lösung:
Alkohol verbieten.