Ausnahme, große Ausnahme!

Normalerweise erledige ich meine Bankgeschäfte Vormittags. Hin und wieder, je nachdem wie das Tagesgeschäft so läuft, muss das dann jedoch Nachmittags erfolgen.
Die übliche Banken Mittagspause ist von 13 – 14 Uhr, Mittwochs und Freitag sind kurze Tage. Da wird nach der Mittagspause gar nicht mehr geöffnet. Aber dafür haben die ja auch drei lange Tage, seit Mitte des letzten Jahres sogar teilweise bis 20 Uhr nach Vereinbarung.

Danach regelt sich natürlich auch in gewisser Weise mein Tagesablauf und das Geld muss ja auf die Bank. Immerhin wird das Agenturgeld schon am nächsten Tag abgebucht und ein Soll, “sollte” man sich da nicht erlauben. Das sieht jede Mineralölgesellschaft auch gleich.

Es gab mal Fälle, da sind Pächter mit einer Wocheneinnahme von Agenturgeldern verschwunden. Der Chef oder Chefin kamen Montags einfach nicht mehr wieder.

Okay ich merke, ich muss doch etwas weiter ausholen:
Also, Pächter sind generell Handelsvertreter. Diese Verkaufen Kraftstoffe im Namen und Rechnung der Mineralölgesellschaft. Eine Tankstelle mit 20.000 Liter pro Tag, kommt somit auf einen größeren vierstelligen Bargeld-Betrag.
Am nächsten Tag wird das von der MÖG in Rechnung gestellt und zur Bank gegeben, der Einzug ist in der Regel am folgenden Tag. Das Konto wird per Sondervereinbarung für andere Lastschriften oder Überweisungen gesperrt und vor Pfändungen bewahrt. Die Bank verpflichtet sich, dass Lastschriften nur eingelöst werden, wenn dadurch das Konto nicht ins “Soll” ruscht.
Sollte somit eine Lastschrift nicht durchgehen, sondern von der Bank – wegen einem zu geringen Guthaben – zurück gehen, dann, ja dann darf sich der Pächter warm anziehen. Eine Abmahnung wird das Mindestens geben.

Der Grund dafür ist ganz einfach, es gab schon Pächter, die haben einfach Mal eine Woche lang das Geld gesammelt und haben sich dann abgesetzt. Da hat das Tankstellenteam irgendwann im Laufe der folgenden Woche mal bei der MÖG erkundigt, wo denn der Pächter sei, man finde ihn nicht mehr. Die Ex-Kollegen hatten teilweise fast 100.000€ in der Tasche und sind weg.
Dadurch sind die MÖGs natürlich gewarnt und sind extrem sensibilisiert, wenn Lastschriften von Agenturkonten zurück kommen.

Was wollte ich eigentlich mit dem Beitrag sagen? Achja, da ist man Mittags mal auf der Bank und dann haben die wegen der Kerb im Ort zu. Morgens natürlich nicht.

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5 Kommentare zu „Ausnahme, große Ausnahme!“

  1. Christian sagt:

    Macht die Kartenzahlung wirklich weit über 50% des Umsatzes aus?
    (großer vierstelliger Betrag: <10000 Euro bei 20000 Litern macht unter 50 Cent / Liter)
    Was passiert, wenn ein Pächter auf dem Weg zur Bank überfallen wird? Ist ein Sicherheitstransport nicht eventuell sinnvoller als mit soviel Geld täglich durch die Gegend zu fahren / laufen, oder kann man sich dagegen versichern?

  2. debe sagt:

    Und wie ist das mit der Steuer? Kassiert die MÖG inklusive Märchen- und Mineralölsteuer oder wird das vom Pächter irgendwie anders abgeführt (zumindest MÖG könnte ja sein, Mwst wird wohl auch ganz regulär die MÖG in Rechnung stellen und erhalten…!?)

  3. patrick sagt:

    @Christian: Nicht ganz 50%, aber zwischen 30-40% sind es schon, vor allem eben die größeren Beträge (ab 20€) steigt der Anteil der Kartenzahlungen erheblich.
    Ein Sicherheitstransport durch ein Unternehmen ist aus zwei Gründen problematisch: 1. Wird das abgeholte Geld nicht am gleichen Tag auf das Konto eingezahlt, sondern erst einen Tag später und dann teilw. spät Nachmittags, was dann dazu führt: Konto für Abbuchungen nicht gedeckt. 2. Viel zu teuer. Das würde deinen geplanten Gewinn zum Großteil auffressen.

    Ja, dagegen kann und muss man sich versichern. Eine Unterdeckung in der Police wird oft auch durch die MÖG bemängelt.
    Es gibt Grundregeln die von der Versicherungen aus zu beachten sind: Bis 5000€ darf man zu Fuß´zur Bank, bis 10000€ mit dem Auto und ab 10.000€ muss per Auto und einer zweiten Person zur Bank gefahren werden.

    Solche Raubüberfälle auf dem Geldweg sind in der Raub-/Einbruch- und Diebstahlversicherung mit abgedeckt. Darin sind auch Geldbotengänge enthalten, wenn ich z.B. in Urlaub bin und ein Mitarbeiter/Verwandter das Geld zur Bank bringt.

    Meist übernimmt die MÖG den Versicherungsanteil des Agenturgeldes, da das ja wie gesagt nicht mein Geld ist.

    @debe: Die Steuer ist in dem ausgewiesenen Preis am MAst/Zapfsäule natürlich enthalten und wird auch nicht über uns abgewickelt, sondern über die MÖG.
    Deswegen stehen auf Tankstellenquittungen (Eigentümer mal abgesehen) auch zwei Steuernummern drauf. Meistens steht dort: Steuer Kraftstoff und Steuer Shop.
    Beide werden auch getrennt ausgewiesen. Wenn du also nun Tankst (19% Ust.), einen Schoko-Riegel käufst (7% USt.) und Wäschst (19% Ust) hast du drei Mehrwertsteuerbeträge auf der Quittung mit einem Vermerk (meist durch * gekennzeichnet) welche Umsatzsteuerbeträge auf welche Steuernummern laufen.

    lg patrick

  4. cohn structa sagt:

    … lernfähig sind sie !
    Ich kann mich an einen TS-Pächter aus Aachen errinnern, der hatte eine Marken-TS und zwei weiße SB-Markt-TS vom gleichen Konzern.
    Da waren dann etwa 10 Tage lang die Kartenzahlungen leiderleider nicht möglich und dann war er weg.
    Wir haben das mal nachgerechnet, das waren etwa 100.000 € damals. Aber was macht man damit ? Ewig hält das nicht und von den Zinsen kann man auch nur im Busch leben…

    Hat glaube ich damals dem Bezirksvertreter den Job gekostet…

  5. Christian sagt:

    Es gibt Länder, welche kein Auslierungsabkommen mit Deutschland haben, in denen 100.000 Euro zum Aufbau einer neuen Existenz reichen.
    Die größeren Probleme sind, wie man die 100.000 Euro dort hin bekommt, da man bereits bei Summen ab 10.000 Euro Probleme mit dem Zoll und Finanzbehörden bekommt.

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