Nehmen wir mal einen Beispielhaften Fall. Herr Müller, Herr Schulz und Herr Meier tanken.
Herr Müller an der Nummer 1, Herr Schulz an der Nummer 2 und Herr Meier an der Nummer 3. Durch zwei weitere Kunden im Shop, kann der Kassierer die Kunden nicht den Zapfsäulen zuordnen.
Herr Schulz kommt in den Shop: Einmal die 3 bitte. Er zahlt mit seiner EC-Karte 48,00€. Er verlässt den Shop, als auch die Nummer 3, Herr Meier, den Shop betritt. Da er Bargeld in der Hand hält, drückt der Kassierer direkt, die einzigste offene Säule – Nummer 1 – als bar ab. 65€.
Herr Meier beschwert sich natürlich, hat er doch für 17€ weniger getankt, als dem Mitarbeiter klar wird, dass Herr Müller die Säule von Herrn Meier bezahlt hat, rennt er raus um den Kunden noch zurückzuholen.
Vor dem Kassierer liegen jetzt zwei Quittungen! Einmal die EC-Kartenzahlung von Herrn Müller und einmal die Barquittung von Herrn Maier.
EC-Kartenzahlungen können, im Gegensatz zu Kreditkartenzahlungen, nicht mehr auf die Karte zurückgebucht werden. Das heißt also, wir müssen manuell über die Warengruppe Kraftstoffe, den Fehlbetrag von 17€ nachbuchen. Beleg Nummer drei läuft aus der Kasse.
Da wir nun keine original Tankung von Herrn Meier in der Kasse haben, die hat ja als allererstes Herr Müller bezahlt, wird auch hier eine manuelle Nachbuchung von den 48,00€ nötig. Beleg vier läuft aus der Kasse.
Herr Meier und Herr Müller haben nun bezahlt, nachdem Herr Schulz nun ewig Warten musste und seinem Unmut auch laut Luft ließ, hat dieser auch bezahlt. Genauso wie die drei anderen wartenden Kunden.
Wer nun ein bisschen aufgepasst hat, der wird merken, da stimmt im Moment was nicht.
Richtige Buchung 1: In Ordnung.
Richtige Buchung 2: Kein Geld bekommen, nur BAR abgedrückt.
Manuelle Buchung 3: Differenz per EC gebucht. OK.
Manuelle Buchung 4: Richtigen Betrag BAR kassiert.
Uns fehlt also die FÜNFTE Buchung: Warenrücknahme über die Warengruppe Kraftstoff zu Buchung 2.
Also liegen hier jetzt FÜNF Belege. Denn Fall beschrieben und vom Kassierer unterschrieben. Dass soll in zwei Jahren, im Falle einer Steuerprüfung, nochmal jemand nachvollziehen. m(
