An alle mitlesenden Kollegen,
da es mit den Überprüfungen des Jugendschutzes immer mehr zu nimmt, sollten sich mittlerweile alle rechtlich gegenüber den Ordnungsämtern absichern.
Grundsätzlich gilt nämlich, bei der ersten Widrigkeit: 300€ Strafe, bei der zweiten 1500€ und beim dritten Mal ein Berufsverbot. Das wäre natürlich für jeden der ultimative Supergau. Als Ausrede zählt dann auch nicht: Ich hab es den Mitarbeitern immer und immer wieder gesagt.
Wichtig ist, dass ganze Schriftlich, z.B. als Mitarbeiterunterweisung durchzuführen oder direkt im Arbeitsvertrag zu verankern, dazu die Mitarbeiter noch das Schuju-Training ([www] durchführen lassen und beide Sachen in die Personalakte heften.
Die Mitarbeiterunterweisung muss alle zwei Jahre erneuert werden (im übrigen können dort noch mehr Dinge hereingeschrieben werden, wie z.B. der Umgang bei Gefahren etc.) und man kann die Strafen dann auf das Kassenpersonal übertragen lassen.
Natürlich muss den Mitarbeitern der Jugendschutz konsequent vorgelebt werden. Ist ja auch schließlich wirklich wichtig. Wichtig ist aber auch, dass das Tankstellenpersonal lernt, dass man das wirklich ernst meint!
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